Über die schleichende Verschmelzung von Polizei und Militär – und eine Lokalzeitung, die nicht fragt, sondern feiert.
Am 7. Februar 2026 leisteten 121 Rekrutinnen und Rekruten der Marineoperationsschule in Bremerhaven ihr feierliches Gelöbnis. Darunter 76 freiwillig Wehrdienstleistende und 45 Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten. Es schneite, das Marinemusikkorps Wilhelmshaven spielte, und die Nordsee-Zeitung titelte: „Gänsehaut-Gelöbnis im Schnee“. Ein Bericht voller Pathos, voller inszenierter Ergriffenheit – und ohne eine einzige kritische Frage.
Man könnte das als harmlosen Lokaljournalismus abtun. Militärische Zeremonie, stimmungsvolle Bilder, ein paar Zitate – fertig. Doch wer genauer hinschaut, erkennt in diesem Artikel ein Muster, das weit über die Bremerhavener Kasernenmauer hinausreicht. Es geht um die Normalisierung einer Grenzverschiebung, die verfassungsrechtlich bewusst gezogen wurde – und die diskursiv zunehmend aufgelöst wird.
Der Polizeichef am Rednerpult
Das zentrale Detail, das im Artikel der Nordsee-Zeitung nicht hinterfragt, sondern als Selbstverständlichkeit präsentiert wird: Die Festrede beim Gelöbnis hielt Volker Ortgies, Direktor der Ortspolizeibehörde Bremerhaven. Nicht ein Politiker, nicht ein Militärhistoriker, nicht ein Vertreter der Zivilgesellschaft – der oberste Polizist der Stadt.
Das ist kein Zufall und kein Protokollfehler. Es ist ein politisches Signal. Wenn der Polizeichef bei einer militärischen Vereidigung von einer „gemeinsamen Aufgabe“ spricht, wenn er formuliert: „Es ist unsere gemeinsame Aufgabe. Wir sorgen für Sicherheit“ – dann transportiert er eine Deutung von Sicherheitspolitik, die weit über seinen Zuständigkeitsbereich hinausgeht.
Die Polizei ist Teil der inneren Gefahrenabwehr. Die Bundeswehr ist für die äußere Verteidigung zuständig. Diese Trennung ist keine bürokratische Formalie, die man in einer sich verändernden Welt eben mal lockern kann. Sie ist eine Lehre aus der deutschen Geschichte. Sie ist fest im Grundgesetz verankert. Und sie ist dort verankert, weil man aus bitterer Erfahrung wusste: Wenn militärische und polizeiliche Gewalt in denselben Händen liegen, in denselben Kategorien gedacht werden, in denselben Reden gefeiert werden – dann wird eine Demokratie verwundbar. Nicht von außen, sondern von innen.
Hybride Bedrohungen – das Brückennarrativ
Der Zeitungsartikel tut etwas, das in der sicherheitspolitischen Debatte der letzten Jahre System hat: Er nutzt den Begriff der „hybriden Bedrohungen“ als Brücke, um militärische Logik auf zivile Bereiche zu übertragen. Desinformation, wirtschaftliche Abhängigkeiten, politische Spannungen – all das wird unter dem Etikett „hybride Bedrohung“ zusammengefasst und damit in einen sicherheitspolitischen Rahmen gepresst, der nach militärischen Antworten verlangt.
Das Konzept der hybriden Bedrohung ist nicht falsch – aber es ist gefährlich unpräzise. Es erlaubt, nahezu jedes gesellschaftliche Problem als Sicherheitsrisiko umzudefinieren. Soziale Ungleichheit? Hybride Bedrohung. Polarisierung in sozialen Medien? Hybride Bedrohung. Streiks, Demonstrationen, ziviler Ungehorsam? Potenzielle hybride Bedrohung. Wer alles zur Sicherheitsfrage erklärt, macht Sicherheitsbehörden zu Allzweckwerkzeugen – und entzieht demokratische Aushandlungsprozesse der demokratischen Zuständigkeit.
Was dabei systematisch ausgeblendet wird: Diese Herausforderungen erfordern primär zivile, soziale und demokratische Antworten. Desinformation bekämpft man mit Medienkompetenz, Pressefreiheit und öffentlicher Debatte – nicht mit „Kräfteentfaltung der NATO“. Wirtschaftliche Abhängigkeiten löst man durch kluge Industriepolitik und diversifizierte Lieferketten – nicht durch Rekrutenvereidigungen im Schnee. Und politische Spannungen bearbeitet man durch Diplomatie, soziale Gerechtigkeit und demokratische Teilhabe – nicht durch die Verschmelzung von Polizei und Militär zu einem diffusen „Sicherheitskorpus“.
Doch genau diese Verschmelzung wird normalisiert, wenn ein Polizeichef bei einem Gelöbnis spricht und die Zeitung das als selbstverständlich behandelt. Es ist die Sprache, die sich verschiebt. Es sind die Bilder, die sich einprägen. Es ist die schleichende Gewöhnung an etwas, das vor zwanzig Jahren noch Fragen ausgelöst hätte.
Was die Nordsee-Zeitung nicht fragt
Ein Artikel über ein Gelöbnis kann affirmativ sein. Es gibt keinen journalistischen Imperativ, der vorschreibt, dass jeder Bericht über die Bundeswehr zwingend kritisch sein muss. Aber es gibt handwerkliche Standards, die eine Zeitung einhalten sollte, wenn sie ernst genommen werden will.
Der Artikel der Nordsee-Zeitung übernimmt die Perspektive der Sicherheitsbehörden nahezu vollständig. Die Sprache ist die Sprache der Militärs: „feurige Rede“, „eisige Temperaturen“, „Gänsehaut“. Die Zitate stammen ausschließlich von Akteuren, die das Ritual bejahen. Es fehlt jede Gegenstimme. Kein Verfassungsrechtler, der die Frage stellt, ob es angemessen ist, dass ein Polizeidirektor die Festrede bei einer militärischen Vereidigung hält. Keine Bürgerrechtsorganisation, die an die grundgesetzliche Trennung erinnert. Nicht einmal eine kritische Stimme aus der Polizei selbst, die vielleicht fragen würde, ob diese Nähe dem eigenen Selbstverständnis als zivile Institution dient.
Stattdessen: Legitimation durch Emotionalisierung. Die „Gänsehaut“ im Titel ist kein beschreibendes Element – sie ist ein Appell. Sie sagt dem Leser: Fühl mit. Sei ergriffen. Hinterfrage nicht.
Das ist kein Journalismus. Das ist PR in redaktionellem Gewand.
Die Geschichte der Gelöbnis-Proteste
Dabei hat die Kritik am öffentlichen Gelöbnis eine lange und berechtigte Tradition in der Bundesrepublik. 1980, beim ersten öffentlichen Gelöbnis außerhalb einer Kaserne in Bremen, kam es zu massiven Protesten. 260 Personen wurden verletzt, Dienstfahrzeuge brannten. Die Demonstranten warfen der Bundeswehr vor, den öffentlichen Raum zu militarisieren.
Unter der Bezeichnung „GelöbNix!“ protestierten antimilitaristische und pazifistische Gruppen seit 1996 jährlich gegen das öffentliche Gelöbnis in Berlin. Ihr Argument war und ist so simpel wie überzeugend: Öffentliche Gelöbnisse sind keine demokratische Selbstvergewisserung – sie sind Machtdemonstrationen. Sie sollen die Akzeptanz für Militäreinsätze und Krieg als Mittel der Politik erhöhen. Sie sollen die Bundeswehr als „normalen“ Teil des öffentlichen Lebens inszenieren – und damit die Frage nach dem Sinn und Zweck ihres Einsatzes dem demokratischen Streit entziehen.
Wie ging der Staat mit diesen Protesten um? 2009 beschränkte das Berliner Verwaltungsgericht die „GelöbNix!“-Demonstration auf den Potsdamer Platz – außerhalb der Hörweite der Zeremonie. 1.500 Polizisten riegelten den Veranstaltungsort hermetisch ab. Die Ironie: Die Polizei, die laut Grundgesetz für innere Sicherheit zuständig ist, schützte ein militärisches Ritual vor demokratischem Protest. Wo genau verläuft da noch die Grenze?
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die schleichende Erosion
2012 fällte das Bundesverfassungsgericht eine Plenarentscheidung, die von Kritikern als Tabubruch bewertet wurde: Es eröffnete neue Möglichkeiten für bewaffnete Bundeswehreinsätze im Inneren. Richter Reinhard Gaier verweigerte als einziger seine Zustimmung und erinnerte daran, dass das Grundgesetz eine „Absage an den deutschen Militarismus“ sei. Das Militär dürfe niemals als innenpolitisches Machtinstrument eingesetzt werden.
Gaiers Mahnung hallt nach – und wird in Bremerhaven, in der Nordsee-Zeitung, in der Selbstverständlichkeit, mit der ein Polizeichef beim Gelöbnis spricht, systematisch ignoriert. Die Trennung von Polizei und Landesverteidigung wird nicht formal aufgehoben. Sie wird entpolitisiert und emotional überdeckt. Man bricht keine Verfassungsnorm, wenn man sie oft genug ignoriert – man gewöhnt die Menschen daran, dass sie nicht mehr gilt.
Was in Bremerhaven passiert, ist deshalb ein Lehrstück: Der Artikel der Nordsee-Zeitung überschreitet keine juristische Grenze. Aber er verschiebt die diskursive. Er macht aus einer politischen Frage ein emotionales Erlebnis. Und wer bei einem Gelöbnis im Schnee Gänsehaut bekommt, fragt nicht mehr nach Artikel 87a des Grundgesetzes. Genau das ist gewollt.
Zeitenwende – das Totschlagargument
Seit Olaf Scholz im Februar 2022 die „Zeitenwende“ ausrief, ist Kritik an Militarisierung in Deutschland zum Tabu geworden. Wer fragt, wird als naiv abgestempelt. Wer warnt, gilt als Putins nützlicher Idiot. Wer auf das Grundgesetz verweist, bekommt zu hören: Die Zeiten haben sich geändert.
Ja, die Zeiten haben sich geändert. Es gibt einen Angriffskrieg in Europa. Es gibt reale Bedrohungen. Aber gerade deshalb ist es wichtiger denn je, an den Grundsätzen festzuhalten, die unsere Demokratie definieren. Eine Demokratie, die ihre eigenen Prinzipien aufgibt, weil sie sich bedroht fühlt, hat bereits verloren – nicht gegen den äußeren Feind, sondern gegen die eigene Angst.
Das Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr wurde mit breiter Mehrheit beschlossen. Die Wiedereinführung der Wehrpflicht wird diskutiert. Die Bewerberzahlen bei der Marine steigen. Das alles kann man begrüßen oder ablehnen – aber man sollte es nicht kritiklos bejubeln. Und man sollte nicht so tun, als sei die Frage, was es für eine Demokratie bedeutet, wenn innere Sicherheit zunehmend in militärischen Kategorien gedacht wird, irgendwie erledigt.
Es ist kein Zufall, dass die „Zeitenwende“ vor allem dort gefeiert wird, wo sie am wenigsten wehtut: bei Gelöbnissen im Schnee, bei Reden über gemeinsame Aufgaben, bei Artikeln, die Gänsehaut versprechen statt Analyse. Die wirklich schwierigen Fragen – wer zahlt die Aufrüstung, welche sozialen Programme werden dafür gekürzt, wessen Kinder stehen im Schnee und geloben, ihr Leben einzusetzen – werden nicht bei Feierlichkeiten beantwortet. Sie werden dort verdrängt.
Die eigentliche Frage
Die Nordsee-Zeitung hat einen Artikel über ein Gelöbnis geschrieben. Das ist ihr gutes Recht. Was sie nicht getan hat: eine einzige Frage stellen, die über das Ritual hinausgeht. Was bedeutet es, wenn der Polizeichef beim Gelöbnis von „gemeinsamer Aufgabe“ spricht? Was bedeutet es für das Selbstverständnis der Polizei? Was bedeutet es für die verfassungsrechtliche Trennung der Gewalten? Was bedeutet es für eine Stadt, deren Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf haben, dass Sicherheit nicht mit Militär verwechselt wird?
Diese Fragen bleiben aus. Und genau das ist das Problem. Nicht der offene Bruch mit der Verfassung ist die Gefahr – sondern die schleichende Gewöhnung. Die „Gänsehaut“, die uns abverlangt wird, wo eigentlich Wachsamkeit angebracht wäre. Das Pathos, das Nachdenken ersetzen soll. Die emotionale Überwältigung, die den kritischen Blick vernebelt.
Ein linker Blog muss diese Fragen stellen. Weil sie sonst niemand stellt. Und weil eine Demokratie, die aufhört zu fragen, anfängt zu gehorchen.
Carsten Zinn schreibt regelmäßig für widerdenken.de über Sicherheitspolitik, Grundrechte und die Frage, wem die „Zeitenwende“ eigentlich nützt.