BÜRGERGELD | Kaum Totalverweigerer

Die Diskussion um „Totalverweigerer“ beim Bürgergeld – politisch laut, statistisch kaum messbar.
Die große Angst vor den „Totalverweigerern“ beim Bürgergeld erweist sich als politisches Märchen. Die Zahlen zeigen: Totalsanktionen bleiben die absolute Ausnahme. | Bildidee gemeinsam entwickelt mit ChatGPT (OpenAI), umgesetzt nach redaktionellem Konzept von Carsten Zinn.

Die große Angst vor den „Totalverweigerern“ war politisch nützlich, aber empirisch unsinnig. Seit Ende März 2024 dürfen Jobcenter das Bürgergeld für zwei Monate komplett streichen, wenn jemand jede Mitwirkung verweigert. Die Regierung sprach damals von einem notwendigen „Signal an die Leistungswilligen“. Herausgekommen ist fast nichts.

Nach Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurden zwischen April 2024 und Juni 2025 bundesweit nur wenige Dutzend solcher Totalsanktionen verhängt. Das ist keine relevante Gruppe, das ist statistisches Rauschen. Selbst wenn man alle Fälle von Leistungsminderungen wegen Arbeits- oder Ausbildungsablehnung zusammenzählt – etwa 25.000 im letzten Jahr – betrifft das gerade einmal rund 1,3 Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger. Und nur ein winziger Bruchteil davon fällt in die Kategorie der „Totalverweigerer“.

Von den 5,5 Millionen Menschen, die Bürgergeld beziehen, gelten etwa 1,8 Millionen als erwerbsfähig. Wenn davon weniger als hundert Personen eine Totalsanktion kassieren, sind das 0,01 bis 0,1 Prozent. Das ist nicht das Bild einer Gesellschaft, die auf Kosten anderer lebt. Es ist das Bild eines Systems, das sich an Ausnahmen abarbeitet, um den Rest moralisch zu disziplinieren.

Während die damalige Bundesregierung mit 170 Millionen Euro Einsparungen rechnete, ist klar: Das war Wunschdenken. Die Maßnahme taugt nicht zur Haushaltsentlastung, sondern als Symbolpolitik. Sie suggeriert Härte, wo keine Notwendigkeit besteht. Die Jobcenter wissen das, die Zahlen zeigen es, und die Betroffenen spüren es.

Wer in Deutschland von Bürgergeld lebt, lebt nicht bequem. Die meisten bemühen sich, aus dieser Lage herauszukommen – trotz der oft chaotischen Bürokratie, der fehlenden Arbeitsangebote und der ständigen öffentlichen Abwertung. Die wenigen, die jede Kooperation verweigern, rechtfertigen kein ganzes Sanktionsregime.

Der politische Reflex, Armut mit Kontrolle zu bekämpfen, bleibt stärker als jede Statistik. Die Debatte über „Totalverweigerer“ ist damit vor allem eines: ein Spiegel politischer Fantasie – nicht sozialer Realität.

Die Totalsanktionen im Bürgergeld sind praktisch bedeutungslos. Der Mythos vom massenhaften „Sozialverweigerer“ hält sich trotzdem – weil er politisch nützlich ist, nicht weil er wahr wäre.

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