Die Bundesregierung will den Sozialstaat modernisieren – doch hinter dem technokratischen Deckmantel verbirgt sich ein Angriff auf die Schwächsten | Die im September 2025 von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) hat nach vier Monaten ihren Abschlussbericht vorgelegt. Was euphemistisch als „Neustart“ und „Digitalisierung“ verkauft wird, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Rolle rückwärts in der Sozialpolitik. Der renommierte Politikwissenschaftler Prof. Christoph Butterwegge warnt zu Recht vor einer technokratischen Reform, die den Sozialstaat nicht stärkt, sondern schwächt.
Der technokratische Schleier
Die KSR konzentriert sich auf vier Handlungsfelder: eine Neusystematisierung der Sozialleistungen, die Stärkung von Erwerbsanreizen durch „Anpassung der Transferentzugsraten“, die Rechtsvereinfachung sowie eine Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung. Dazu kommen 26 technokratisch wirkende Empfehlungen, die von „systemändernden Reformen wesentlicher Sozialleistungsbereiche“ reichen.
Das klingt zunächst fortschrittlich. Doch wie Butterwegge treffend analysiert, bleiben zentrale Versprechen auf der Strecke: Die Empfehlung der Hartz-Kommission, sich am Leistungsniveau der Arbeitslosenhilfe zu orientieren, wurde im Gesetzgebungsprozess ignoriert. Dasselbe gilt für andere KSR-Vorschläge, etwa die Umwandlung der Belegvorhaltepflicht in eine Belegvorlagepflicht oder die Erweiterung von Bagatellgrenzen für Rückforderungen und Erstattungen.
Effizienz statt Menschenwürde
Angestrebt werden laut KSR-Bericht die „materiell-rechtliche Einheitlichkeit und mehr Transparenz des Sozialsystems“. Zentrale steuerfinanzierte Sozialleistungen wie die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), der Kinderzuschlag und das Wohngeld sollen in einem einheitlichen Leistungssystem aufgehen.
Doch was bedeutet das in der Praxis? Kostenintensiv, bürokratisch und komplex ist der Sozialstaat, weil er Einzelfallgerechtigkeit anstrebt. Was in der Berichtslyrik als „digitaler Neustart“ erscheint, kann leicht zur Rolle rückwärts in seiner historischen Entwicklung werden. Die Digitalisierung der Verfahren, die Standardisierung der Prüfung von Leistungsansprüchen sowie die Zusammenfassung und Pauschalierung bestimmter Leistungen schafft nicht automatisch sozialen Fortschritt.
Die Lebensrealität der Menschen
Wer keine Ahnung hat, sollte einfach mal die Fakten checken. Das zentrale Thema ist der Bericht der Reformkommission zum Sozialstaat. Für die meisten von uns ist das ein abstraktes Thema – bis zur nächsten Mieterhöhung oder der nächsten Wirtschaftskrise, die uns zwingt, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.
Und dennoch wird genau dieser Sozialstaat massiv angegriffen: Schikanen und Sanktionen für Arbeitslose, Forderungen nach Zwangsdiensten, die Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes und des 8-Stunden-Tags. All das wird von Teilen der Regierungsfraktionen und auch vom Kanzler selbst ins Spiel gebracht.
Wir alle erleben doch, dass die Menschen immer mehr Probleme haben, dass immer mehr Menschen in Armut leben. Kinder, Rentner, Menschen, die Angehörige pflegen oder chronisch krank sind. Wenn man mit diesen Menschen ins Gespräch kommt, verzweifelt man schon selber, obwohl man das alles gar nicht leisten muss. Darüber zu reden, dass sie ein Mehr an Leistung brauchen und wie das funktionieren kann, findet überhaupt nicht statt.
Vereinfachung als Trojanisches Pferd
Der Bericht fokussiert sich darauf, wie man vereinfachen und effizienter sein kann. Das klingt erstmal ganz nett. Wenn aber unter dem Deckmantel von Effizienz und Vereinfachung noch mehr Leistungen schwerer zugänglich werden, ist das problematisch.
Wenn dafür gesorgt wird, dass Leistungen dort gebündelt werden, wo sie dann nicht abgerufen werden – sei es aus Angst oder Unwissenheit – dann ist das eben nicht der große Wurf und der Schritt in die richtige Richtung, den Sozialstaat zu reformieren, dass er für die Menschen da ist.
Sondern dann ist es nichts anderes als einfach nur ein Ablenkungsmanöver für das, was wirklich im Hintergrund passiert. Und das ist die zentrale Kritik, an der ich anknöpfen möchte.
Das einheitliche Sozialleistungssystem: Versprechen oder Drohung?
In der Umsetzung entsprechender Reformen bleiben die hohen Versprechen auf der Strecke. Das Versprechen, dass „das einheitliche Sozialleistungssystem in jedem Fall die Deckung der individuellen Bedarfe zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums sicherzustellen“ habe, wird beispielsweise bei der Empfehlung der KSR, sich am Leistungsniveau der Arbeitslosenhilfe zu orientieren, im Gesetzgebungsprozess ignoriert.
Butterwegge bringt es auf den Punkt: „Wenn von der Bundesregierung eingesetzte Kommissionen den Bismarckschen Sozialstaat modernisieren wollen, ist Skepsis geboten.“ Besonders die „Anpassung der Transferentzugsraten“ – was nichts anderes bedeutet als Kürzung der Erwerbsanreize – zeigt die wahre Stoßrichtung der Reform.
Digitalisierung ohne soziale Gerechtigkeit
Eine Digitalisierung, die für Bedürftige nicht unbedingt günstig ist, eine Standardisierung der Prüfung von Leistungsansprüchen sowie die Zusammenfassung und Pauschalierung bestimmter Leistungen schaffen nicht automatisch sozialen Fortschritt. Im Gegenteil: Sie können dazu führen, dass individuelle Notlagen nicht mehr angemessen berücksichtigt werden.
Das „einheitliche Sozialleistungssystem“ wird zum Pauschalierungsinstrument, bei dem die konkrete Lebenssituation der Betroffenen zunehmend ausgeblendet wird. Die Hoffnung, dass man durch Digitalisierung und Pauschalierung kostengünstiger werden kann, steht im Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Anspruch auf Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums.
Reform für wen?
Die geplante Sozialstaatsreform ist nicht die Modernisierung, die die Menschen brauchen. Sie ist eine technokratische Kürzungsstrategie, die unter dem Deckmantel von Effizienz und Digitalisierung die Leistungen schwerer zugänglich macht und Einzelfallgerechtigkeit durch Pauschalierung ersetzt.
Wenn wir den Sozialstaat reformieren wollen, dann muss er für die Menschen da sein – nicht für Effizienzstatistiken und Einsparungsziele. Die zentrale Frage lautet: Dient diese Reform den Bedürftigen oder den Sparzwängen einer Regierung, die den Mut zur solidarischen Umverteilung verloren hat?
Die Antwort liegt im Detail – und die Details dieser Reform lassen nichts Gutes erwarten.